Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1:  ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen für alle Produkte, die die UNDRC PGmbH (nachstehend derVerkäufer) dem Kundenverkauft.

Sie sind in Gänze auf jeden Vertrag zwischen der UNDRC PGmbH und ihren Kunden in Belgien oder im Ausland anwendbar, ungeachtet der Lieferadresse.

Mit Aufgabe seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie somit automatisch, unwiderruflich und vorbehaltlos annimmt.

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur mit ausdrücklicher undschriftlicher Genehmigung der UNDRC PGmbH abgewichen werden. Jede Bedingung, die der Kunde in seinen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem anderen Dokument festlegt und die im Widerspruch zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, sind gegenüber der UNDRC PGmbH ungültig.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Grundvoraussetzung, um Vertragsbeziehungen mit der UNDRC GPGmbH eingehen zu können. Die Tatsache, dass der Verkäufer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, darf nicht als künftiger Verzicht auf diese Bestimmung ausgelegt werden.

Im Fall verschiedener Sprachversionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung ausschlaggebend.


ARTIKEL 2: BESTELLUNGEN

Jede Bestellung, die der Kunde beim Verkäufer aufgibt, ist ab Empfang des Bestellscheins oder aller sonstigen Informationsträger, die eine Bestellung enthalten, unabänderlich und endgültig.

Vom Kunden aufgegebene Bestellungen binden den Verkäufer nur dann, wenn dieser sie schriftlich angenommen hat.

Der Verkäufer kann die Bestellungsausführung aus folgenden Gründen ganz oder teilweise verweigern:

- Der Kunde weigert sich, den Vertragsbedingungen beizupflichten.
- Die vom Kunden mitgeteilten Angaben sind unvollständig oder falsch.
- Der Kunde leistet auf entsprechende Anforderung keine Sicherheit oder Anzahlung oder erbringt keine Bankgarantie.

Der Verkäufer haftet dem Kunden gegenüber in keinem Fall für Kosten, Verluste oder Schäden, die der Kunde erleidet, weil der Verkäufer es versäumt, eine bestimmte Bestellung anzunehmen. Bei begrenzter Vorrätigkeit bestimmter oder aller Produkte hat der Verkäufer das Recht, die verfügbaren Vorräte nach eigenem Ermessen über seine Kunden zu verteilen und die Bestellungen entsprechend anzunehmen und auszuführen.


ARTIKEL 3:    PREIS - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Preis
Die Warenlieferung und die Installation erfolgen zum angegebenen Preis und so, wie es im Kostenvoranschlag des Verkäufers angegeben ist. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise sind 30 Tage ab Ausfertigungsdatum gültig.

Zahlungsweise
Außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Zahlung ………………………………  am Sitz des Verkäufers.

Anfechtung
Eine Rechnung kann nur innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsempfang rechtsgültig angefochten werden.

Zahlungsverzug
Ist eine Rechnung am Fälligkeitsdatum nicht beglichen, fallen von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von jährlich 10 %, wobei mindestens der gesetzliche Zinssatz für Handelssachen gilt, sowie eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 10 % an, wobei ein Mindestbetrag von 10 % gilt.

Der Verkäufer behält sich zudem das Recht vor, vollständigen Schadenersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern, falls dieser die Höhe der obengenannten Vertragsstrafe überschreitet.

Erforderlichkeit  von Sicherheitsleistungen
Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden oder ist es bereits vorher zu Zahlungssäumnissen gekommen, kann der Verkäufer nach eigener Wahl entweder die Zahlungsbedingungen ändern oder die laufenden Bestellungen aussetzen oder stornieren, bis der Kunde eine Bankgarantie erbringt.

Auflösungsklausel:
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Fall eines Zahlungssäumnisses bei gleich welchem Betrag zu gleich welchem  Fälligkeitszeitpunkt:

- im Fall eines Tilgungsplans der vollständige Preis fällig wird und die sofortige Einforderung der Waren aufgrund von Artikel 5 (Eigentumsvorbehaltsklausel) eintritt;
- alle noch nicht fälligen Rechnungen unverzüglich fällig sind.

Sobald ein Betrag, der aufgrund der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen ist, nicht gezahlt wird, werden die laufenden Bestellungen nach Wahl des Verkäufers entweder ausgesetzt oder storniert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Kaufvertrag von Rechts wegen aufzulösen, nachdem er den Kunden per Einschreibebrief ermahnt hat und dieser Mahnung keine Folge geleistet wurde.


ARTIKEL 4:   WARENLIEFERUNG

Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und nur informationshalber angeführt. Es handelt sich jeweils um die durchschnittliche, voraussichtliche Lieferfrist. Eventuelle Lieferverzögerungen verleihen dem Kunden nicht das Recht, den Kauf zu stornieren, die Waren zu verweigern, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers, oder eine Vergütung oder Entschädigung zu fordern.

Eine fristgerechte Lieferung ist jedenfalls nur dann möglich, wenn der Kunde all seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.

Sofern eine Frist vereinbart wurde, verlängert sie sich jeweils bei höherer Gewalt oder unter besonderen Umständen wie: vollständiger oder teilweiser Arbeitsniederlegung oder -unterbrechung wegen Streiks durch das Personal des Verkäufers oder eines seiner Lieferanten, Subunternehmen oder Speditionsunternehmen, Aussperrung, Epidemie, Krieg, Requirierung, Brand, Überschwemmung, Produktionsunfall, Maschinenoder Werkzeugbruch, Mangel an Grundstoffen oder sonstigen Bedarfsmitteln für die Herstellung der zum Kauf angebotenen Produkte.

Modalitäten
Die Waren sind ab Werk am Sitz der UNDRC PGmbH lieferbar.

Die Verlustund Schadensrisiken der verkauften Waren sowie die Risiken einer Schädigung Dritter gehen jeweils in dem Augenblick auf den Kunden über, in dem die Waren das Lager des Verkäufers verlassen. Die Lieferung gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem der Frachtführer die vom Kunden bestellten Produkte und Waren abholt. Der Kunde muss alle erforderlichen Versicherungen abschließen.

Warenannahme
Falls die Lieferung einem Speditionsunternehmen in Auftrag gegeben wird, muss der Kunde den Zustand, die Menge und die Eigenschaften der gelieferten Waren bei der Lieferung im Beisein des Frachtführers kontrollieren.

Neben den Maßnahmen, die nach geltendem Recht gegenüber dem Frachtführer in dieser Hinsicht zu treffen sind, ist der Kunde für den Fall, dass ein offensichtlicher Mangel vorliegt, wie beispielsweise ein Schaden, ein auf dem Lieferschein vermerktes, doch fehlendes Produkt, ein beschädigtes Paket usw., dazu verpflichtet: … :

- noch am Liefertag selbst auf den Frachtpapieren und dem Lieferschein handschriftlich, deutlich, sachdienlich, präzise und vollständig jeden Gebrauchsvorbehalt zu vermerken und zu unterschreiben,
- und dem Speditionsunternehmen diesen Vorbehalt innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der Waren per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zu bescheinigen,
- dem Verkäufer überdies innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung eine ausführliche Beschwerde unter Angabe der Artikelnummern, der eventuellen Rechnungen und der genauen Umstände zu übermitteln.

Andernfalls trägt der Kunde die Verantwortung. Falls der Kunde ausdrücklich oder stillschweigend von diesen Liefermodalitäten absieht, gilt das Material als bestellungsgemäß geliefert.

Ungeachtet der erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Speditionsunternehmen, des Vorbehalts und/oder der Beschwerden über offensichtliche Mängel oder Fehler der gelieferten Waren,der Menge oder der Qualität im Unterschied zu den Angaben auf dem Lieferschein muss der Kunde:

- dem Verkäufer den Vorbehalt innerhalb von drei Tagen ab Warenlieferung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung deutlich, sachdienlich, präzise und vollständig mitteilen.
Nach der obengenannten dreitägigen Frist ist jede weitere Beschwerde gleich welcher Art null und nichtig.
- nachweisen, dass tatsächlich Mängel, Fehler oder Anomalien vorliegen.
- dem Verkäufer jede Gelegenheit bieten, die Mängel und/oder Anomalien festzustellen. Der Kunde darf in keinem Fall selbst hierin eingreifen oder einen Dritten eingreifen lassen.

Im Fall eines Defekts, der dem Verkäufer anzulasten ist, darf dieser nach eigener Wahl die betreffenden Waren entweder ausbessern oder ersetzen, ohne dass er für Folgeschäden oder indirekte Schäden haftet.

Ein Defekt entbindet den Kunden in keinem Fall seiner Pflicht, dasjenige Material, das einwandfrei ist, zu bezahlen.


ARTIKEL 5:  EIGENTUMSVORBEHALT

Der Verkäufer behält sich das volle und alleinige Eigentum an den verkauften Materialien und Waren sowie den installierten Anlagen vor, bis der vollständige Preis in Höhe des Hauptbetrags und der Zusatzkosten gezahlt ist. Demzufolge dürfen die verkauften Materialien und Waren nicht gepfändet oder in Pfand gegeben werden, bevor der vollständige Preis gezahlt ist. Als Besitzer trägt der Kunde allerdings persönlich sämtliche Risiken bei Beschädigung oder Verlust der Waren. In letzterem Fall muss er dennoch den vereinbarten Preis zahlen.

Infolge des Eigentumsvorbehalts ist es dem Käufer nicht erlaubt, die betreffenden Waren vor vollständiger Zahlung zu veräußern, dies auf Gefahr einer zusätzlichen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens der Hälfte des Preises der gelieferten Waren. Veräußert der Käufer die Waren dennoch an einen Dritten, so tritt er seine Forderung zur Sicherheit an die UNDRC PGmbH ab.

Die Nichtzahlung, ob ganz oder teilweise, des Preises in Höhe des Hauptbetrags und der Zusatzkosten zum Fälligkeitszeitpunkt verleiht dem Verkäufer das Recht, das Material auf einfache Mahnung hin vom Kunden zurückzuholen, auch wenn eine anderslautende Vereinbarung vorliegt.

Ist ein Gläubiger des Kunden beteiligt, wenn beispielsweise das Material beschlagnahmt wird oder der Kunde in Konkurs geht, muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung hiervon in Kenntnis setzen. Der Kunde trägt die Kosten in Zusammenhang mit den Maßnahmen, die getroffen wurden, um das betreffende Verfahren aufzuhalten, insbesondere die Kosten in Zusammenhang mit einem Drittwiderspruch.

Falls die Eigentumsvorbehaltsklausel Anwendung findet, bleiben die zugunsten des Verkäufers geleisteten Anzahlungen Eigentum des Verkäufers.


ARTIKEL 6 :  GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Der vorliegende Vertrag unterliegt einzig und allein belgischem Recht und ist nach ihm auszulegen, ungeachtet aller anderen Gesetzesbestimmungen.

Alleiniger Gerichtsstand für nicht außergerichtlich beizulegende Streitfälle über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Brüssel, unbeschadet des Rechts auf Seiten des Verkäufers, jedes andere zuständige Gericht mit dem betreffenden Streitfall zu befassen.
 
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